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  • Bußgeldkatalog Alkohol / Drogen

    Einen Promillerechner finden Sie unter
    www.promillerechner.de.
    Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

    ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

    ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

    Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
    Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
    Mit Unfallbeteiligung verliert man den Führerschein auf dem Fahrrad ab 0,3 Promille.

    Berauschende Mittel
    Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
    250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Achtung:
    Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
    führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
    Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
    führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
    Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.


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