Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Kfz.-Briefes
Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes wird grundsätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den aktuellen Halter/die aktuelle Halterin, bei Firmenfahrzeugen durch eine für die Firma verantwortlichen Person wie Geschäftsführer oder Prokurist, verlangt.
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Daher ist grds. die persönliche Vorsprache erforderlich.
Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgegeben werden. In diesem Fall ist eine persönliche Vorsprache des Halters/der Halterin in der Zulassungsbehörde nicht notwendig.
Die Behörde kann aber auch eine bereits von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene "Eidesstattliche Versicherung" entgegennehmen. Den am Bildschirm ausfüllbaren Vordruck können Sie über den nebenstehenden Link als .pdf-Dokument herunterladen.
Auch in diesem Fall ist die persönliche Vorsprache nicht zwingend. Unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht kann ein Vertreter den Antrag auf Aufbietung stellen. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare Datei unter dem nebenstehenden Link zur Verfügung.
Zusätzlich ist die Vorlage des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses des Halters, bei Firmen der Handelsregisterauszug, aus dem die unterschriftsberechtigte Person hervorgeht sowie deren Personalausweis oder Reisepass in Fotokopie, erforderlich.
Ebenso werden die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein sowie Nachweise über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung benötigt. Handelt es sich um einen Diebstahl, ist statt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Bescheinigung der Polizei über die Anzeigenerstattung vorzulegen.
Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel nach ca. 6 Wochen.
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