Kraftfahrzeug
Kraftfahrzeug

Kraftfahrzeug, Abkürzung Kfz, selbstfahrendes, gleisfreies Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft angetrieben wird (z. B. Kraftwagen, Kraftrad, Traktor). Rechtsgrundlagen für Zulassung und Verkehr von Kraftfahrzeugen sind in Deutschland das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung vom 5. 3. 2003, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28. 9. 1988 und die Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. 11. 1970 (mehrfach geändert).

Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger müssen durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zum Betrieb auf öffentlichen Straßen behördlich zugelassen sein; Zulassungsstellen sind die unteren Verwaltungsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).

Die Betriebserlaubnis ist eine behördliche Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs, die zu erteilen (Rechtsanspruch) ist, wenn das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO und der EWG-Verordnung Nummer 3821 vom 20. 12. 1985 entspricht. Sie wird dem Hersteller serienmäßig gebauter Kraftfahrzeuge nach einer Prüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt allgemein durch Typschein erteilt. Die Kraftfahrzeugbetriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge muss durch den Hersteller bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Das Zulassungsverfahren wird nach Vorlage des Fahrzeugbriefs und dem Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung (Kraftfahrtversicherung) für das Kraftfahrzeug besteht und die Kraftfahrzeugsteuer gezahlt wurde, durch Aushändigung des Kraftfahrzeugscheins oder Anhängerscheins und die Erteilung des amtlichen Kennzeichens (Kraftfahrzeugkennzeichen) abgeschlossen (Versicherungskennzeichen). Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sind vom Halter regelmäßig auf ihre Vorschriftsmäßigkeit zu überprüfen. Dies geschieht in der Regel durch die Technischen Überwachungsvereine einmal pro Jahr (bei Kraftomnibussen, Krankenwagen, Lastkraftwagen über 2,8 t) oder alle zwei Jahre (bei Krafträdern, Personenkraftwagen); die erstmalige Kontrolle neuer Personenkraftwagen findet erst nach 36 Monaten statt.

In Österreich gilt das Kraftfahrgesetz vom 23. 6. 1967 nebst mehrerer Durchführungsverordnungen. Die Vorschriften ähneln den deutschen Bestimmungen. Insbesondere findet eine jährliche Begutachtung der Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen statt. In der Schweiz wird das Kraftfahrzeug- und Straßenverkehrsrecht durch das Bundesgesetz über den Straßenverkehr vom 19. 12. 1958 und die Verordnung über die Straßenverkehrsregeln vom 13. 11. 1962 geregelt.

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