Flensburger Verkehrsregister (Punkte)Im Flensburger Verkehrszentralregister
werden alle rechtskräftigen Bußgeldbescheide, Verurteilungen in
Verkehrsstrafsachen, Fahrverbote und Entziehungen von Führerscheinen
gespeichert , Verjährung/Löschung von Punkten: nach 2 Jahren:
Punkte aus Bußgeldentscheidungen wenn in der Zeit keine neue
Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister
eingetragen wird, spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht
nach 5 Jahren:
Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol
und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein
Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem
Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung. nach 10 Jahren: Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
Folge der Punktezahl: 8 Punkte Der
Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung, die ihn zu
verkehrsgerechtem Verhalten auffordert und den Besuch eines
Aufbauseminars empfiehlt. 14 Punkte Hat
der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht,
erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.
Kommt
er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein. Hat er
in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er
nur verwarnt. 18 Punkte Die Fahrerlaubnis
wird entzogen, für wenigstens 6 Monate. Um die Fahrerlaubnis
wiederzubekommen, muß man sich einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU) stellen
Verbesserung des Punktekontos:Zur
Senkung der Punktezahl kann man Seminare zur freiwilligen Fortbildung
von raftfahrern besuchen (Aufbauseminar für punkteauffällige
Kraftfahrer = ASP-Seminar), die den Autofahrer ca. 250 Euro kosten. Es
gibt keine Abschlussprüfung, aber eine Teilnahmebestätigung. bis zu 8 Punkten werden 4 Punkte gutgeschrieben 9 bis 13 Punkten werden 2 Punkte abgezogen 14 bis 17 Punkten kann man durch eine (andere) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte gutgeschrieben bekommen
Abfrage des Punktestandes: Der
eigene Punktestand kann ausschließlich schriftlich, per Fax oder
persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden, also nicht per
eMail oder Internet. Dazu wird eine behördliche
Identitätsbescheinigung bzw. eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder
eine Kopie des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen
Dienstausweises benötigt. Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der
Gemeinde/Behörde des Wohnsitzes. Die Auskunft zum
Punktestand ist kostenlos, die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes
lautet: 04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95 Über folgende Links zum Kraftfahrt-Bundesamt bekommen Sie den Antrag
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