Felnsburger Verkehrsregister

Flensburger Verkehrsregister (Punkte)

Im Flensburger Verkehrszentralregister werden alle rechtskräftigen Bußgeldbescheide, Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen, Fahrverbote und Entziehungen von Führerscheinen gespeichert ,

Verjährung/Löschung von Punkten:


nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird,
spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht

nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.

nach 10 Jahren: Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

Folge der Punktezahl:

8 Punkte
Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung, die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt.

14 Punkte
Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht, erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.

Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein. Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.

18 Punkte
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate. Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen

Verbesserung des Punktekontos:

Zur Senkung der Punktezahl kann man Seminare zur freiwilligen Fortbildung von raftfahrern besuchen (Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer = ASP-Seminar), die den Autofahrer ca. 250 Euro kosten. Es gibt keine Abschlussprüfung, aber eine Teilnahmebestätigung.

bis zu 8 Punkten
werden 4 Punkte gutgeschrieben

9 bis 13 Punkten
werden 2 Punkte abgezogen

14 bis 17 Punkten
kann man durch eine (andere) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
2 Punkte gutgeschrieben bekommen

Abfrage des Punktestandes: 

Der eigene Punktestand kann ausschließlich schriftlich, per Fax oder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden, also nicht per eMail oder Internet.

Dazu wird eine behördliche Identitätsbescheinigung bzw. eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises benötigt.  Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der Gemeinde/Behörde des Wohnsitzes.
 
Die Auskunft zum Punktestand ist kostenlos, die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes lautet: 04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95
 
Über folgende Links zum Kraftfahrt-Bundesamt bekommen Sie den Antrag






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