Führerschein Verjährung
KFZ-Lexikon "Verjährung"

Liegen drei Monate zwischen dem Tag des Vorfalls und dem Ausstellungsdatum der ersten amtlichen Post zur Sache - nicht dem Poststempel oder dem Zustellungstag! -, ist der Vorfall verjährt. Das passiert der Behörde allerdings sehr selten.


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